Struktur der Jugendbeteiligung in Gundelfingen
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Verfassung der AG kommunale Jugendbeteiligung
Arbeitsweise der AG
- Die AG trifft sich regelmäßig.
- Wer an der AG teilnehmen möchte, muss regelmäßig teilnehmen. Eine Teilnahme nur bei bestimmten Themen ist nicht möglich.
- Die gewählten Außenminister/innen sind zur Teilnahme verpflichtet.
- Es können Untergruppen zu bestimmten Themen eingerichtet werden.
- Es müssen sich nicht immer alle Außenminister/innen aller Schulen gemeinsam treffen. Es kann auch Treffen der Außenminister/innen einer Schule geben.
Aufgaben der Außenminister
- Die AG wählt einen Leiter/in der nicht zwingend Außenminister/in sein muss.
- Die Außenminister/innen sind nicht zur Teilnahme am Schülerrat verpflichtet. Sie müssen vom Schülerrat ggf. zu Sitzungen eingeladen werden.
Mandat
- Die Außenminister/innen haben ein imperatives Mandat.(Sie sind an die Abstimmungsergebnisse der AG gebunden)
- Schülersprecher/innen dürfen nicht gleichzeitig Außenminister/in sein.
Amtszeit
- Die Außenminister/innen werden für ein Jahr gewählt.
Anzahl der Außenminister
- Es werden 6 Außenminister/innen gewählt.
- Als Außenminister/in können nur Schüler/innen ab Klasse 8 gewählt werden.
- Es muss männliche und weibliche Außenminister/innen geben.
- Die Anzahl der Außenminister/innen der einzelnen Schulen hängt von der Größe der Schule ab. (1 Fröbelschule, 2 Gemeinschaftsschule, 3 Gymnasium)
Wahlmodus
- Die Außenminister/innen werden von allen Schülern/innen gewählt. (Ergebnis der Umfrage in der gesamten Schülerschaft)
- Sie werden mit relativer Mehrheit gewählt